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Zwangsaustausch Öl Heizung

Hallo,

In meinem Fall handelt es sich um eine Vissmann Vitola-biferral-e BEA18 

Typ 9231442037982 ich vermute aus dem Jahr 1990 (orangenes Gehäuse) also über 30 Jahre. Hier meine Fragen

1. Handelt es sich Hierbei um eine Niederbrennwerttechnik?

2. Darf die Heizung bei einem Defekt noch repariert werden?

3. Wer trifft die Entscheidung ob eine Heizung stillgelegt oder noch repariert werden darf.

Für Antworten wäre ich dankbar.

 

IMG_5667.jpeg
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

1. Es ist ein Niedertemperaturkessel

2. Klar, aber wenn die Kesselkörper undicht werden oder es gewisse Teile nicht mehr gibt, dann kann man nicht mehr instandsetzen

3. Der Schornsteinfeger -> hat aber nichts damit zu tun, ob diese Kaputt ist oder noch heile ist.

Die Heizung muss halt die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

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5 ANTWORTEN 5

1. Es ist ein Niedertemperaturkessel

2. Klar, aber wenn die Kesselkörper undicht werden oder es gewisse Teile nicht mehr gibt, dann kann man nicht mehr instandsetzen

3. Der Schornsteinfeger -> hat aber nichts damit zu tun, ob diese Kaputt ist oder noch heile ist.

Die Heizung muss halt die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Im Übrigen darfst nach der derzeitigen Gesetzeslage solange die Heizung reparieren lassen, wie es Ersatzteillage und dein Geldbeutel zulassen.

Hallo Stefan,

danke für die schnelle Antwort.

Hallo Franky,

danke für die schnelle Antwort. Vorausgesetzt es handelt sich um Niederbrennwerttechnik !?

Ja, das stimmt. Es muss ein Niedertemperaturkessel sein.

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