Die oben bezeichnete Anlage wurde vom 12.09. bis 15.09.2023 neu eingebaut. Nunmehr kam es am 28.11.24 bei der Vornahme der Wartung zum Entdeckens eines Mangels, der durch den Installateur zum Teil kostenpflichtig repariert wurde.
Dabei wurde ein Wärmedämmblock mit der Argumentation in Rechnung gestellt, dass dieser Wärmedämmblock sehr oft kaputt geht und dieser daher nicht der zweijährigen Garantie gem. der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen DIN 1961 unterliege. Auch wurden die Arbeiten mit insgesamt 6,5 Stunden Monteurstunden und der Argumentation, dass diese nicht durch Viessmann ersetzt würden und daher auserhalb der Garantie liegen in Rechnung gestellt.
Da ich mehrere Heizungsanlagen über Viessmann bezogen habe, möchte ich wissen, ob die Aussagen des Installateurs korrekt sind und die genannten Arbeiten nicht der Gewährleistung von 2 Jahren unterliegen.
Herzlichen Dank für ihre geschätzte Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Forster