Hallo, bzgl der Austauschpflicht von 30 Jahren gibt es mehrere Ausnahmeregelungen. Mit der Öl- Heizung "Vitola Biferral Horicell HG" müsste ich prinzipiell in die Ausnahmeregel "Niedertemperatur- und Brennwertkessel" fallen, die Heizung nicht nach 30 Jahren austauschen zu müssen. Stimmt das?
Vielen Dank.
"Die konkreten Regelungen finden sich in den §§ 72 und 73 des geltenden Gebäudeenergiegesetzes. Demnach gilt die Austauschpflicht nach 30 Jahren nicht, a) wenn es sich um Niedertemperatur- und Brennwertkessel handelt und b) bei selbstnutzenden Eigentümern, die seit dem Stichtag 1.2.2002 in ihrem Eigentum wohnen."