Mein Heizkessel EH18 725078110867 aus Baujahr 1990 läuft bei mir nahezu anstandslos seit Einbau. Dem letztem Feuerstättenbescheid zufolge müsste dieser jedoch nach einem Eigentümerwechsel innerhalb zwei Jahren ersetzt werden. Dies gilt doch meines Wissens allerdings nicht für z.B. Niedertemperaturkessel, was meiner aber zumindest nach den Angaben in meiner Handwerkerrechnung vom 05.06.1990 ist. Dort steht: Edelstahlkessel Halbautomat Niedertemperatur-Gas-Kleinkessel. Können Sie mir mit einer eindeutigen Aussage weiterhelfen? Am 02.02.2022 kommt der Schornsteinfeger, dem würde ich gerne einen Nachweis erbringen. Kann ich so was erhalten?
Guten Morgen,
der Edelstahl-Gas-Kessel (11,6 bis 46,4 kW) ist ein Niedertemperaturkessel und ist von der Austauschpflicht befreit. Dennoch sollte über eine Modernisierung nachgedacht werden.
freundliche Grüße
Timo Brüssing