Hallo ToVo,
unter Vitovalor PT2 und Finanzamt wurde bereits diskutiert, wie die Verteilung elektr. zu Wärmeenergie der Brennstoffzelle zu ermitteln ist. Einschlägige Literatur verweist meist darauf, dass der Hersteller entsprechende Angaben zur Verfügung stellt (z.B. scheint eine 30% / 70% Verteilung die Norm zu sein bei BHKW).
Ich würde annehmen gem.Datenblatt Vitovalor PT2 (PDF, 2.4 MB), dass der Gasverbrauch in KWH der Brennstoffzelle gem. Wirkungsgrad zu ca. 37% auf elektr. und zu ca. 55% auf Wärmeenergie verteilt werden kann. Und würde somit von einem gewerblichen Anteil von 37% ausgehen.
Ist dies korrekt?
Bin für Erfahrungen / Feedback dankbar. Die steuerlichen Vorteile bzgl. MWST wurden in meinem Fall recht offensiv beworben aber ich habe das Gefühl, dass dies in der Praxis nicht einfach ist; bzw. die Ermittlung der erforderlichen Kennzahlen recht schwierig ist.
Am einfachsten und sichersten wäre aus meiner Sicht, wenn die Kosten für die Brennstoffzelle getrennt ausgewiesen würden. Dann wäre die FA relevante 10% Regel auf jeden Fall einzuhalten, auch wenn die einforderbare Vorsteuer sich auf jeden Fall entsprechend reduziert.
Vielen Dank im Voraus, viele Grüße