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Finanzamt verlangt eine Gewinnerzielungsabsicht

Hallo Zusammen,

 

wir betrieben seit August 2018 eine Vitovalor PT2 und habe dafür auch ein Gewerbe angemeldet. Die sTeuern werden auch regelmäßig vom Finanzamt eingezogen. Nun haben wir in der vegangenen Woche ein Schreiben von unserem Finanzamt erhalten zu Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht. wir werden aufgefordet einen Fragebogen zu diesem Thema auszufüllen und an das FA zu senden.

Hier mal ein Auzug vom Schreiben:

 

Fragebogen Gewinnerzielungsabsicht

Vorbereitungsphase 1

Aus welchen Beweggründen haben Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen?

Wenn Sie einen Geschäfts- oder Businessplan erstellt haben, reichen Sie diesen bitte ein.

Haben Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Rentabilitätsvorschau 2 zu Ihrem Geschäftskonzept  erarbeitet (z. 8. im Rahmen eines Geschäfts- oder Businessplans) und diese anhand der bisher ungünstigen Betriebsergebnisse fortgeschrieben?

Wenn ja, dann legen Sie bitte aussagefähige Unterlagen vor.

 

Künftige Entwicklung 

Wie lange rechnen Sie noch mit weiteren Verlusten?

Reichen Sie bitte eine Prognose über Ihr positives Gesamtergebnis ein, die in aufge­schlüsselter Form folgende Informationen enthält:

die in der Vergangenheit erzielten Einnahmen und Ausgaben,

  •      die laufenden Einnahmen und Ausgaben
  •      die künftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie das daraus erzielte positive Gesamtergebnis

Den Zeitraum für diese Prognose bildet die gesamte (voraussichtliche)  Dauer der Tätig­keit von Betriebsbeginn bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation des Betriebs

Wenn Sie keinen Geschäfts- oder Businessplan haben, erläutern Sie bitte kurz, warum

Sie die Tätigkeit aufgenommen haben

 

Da werden wir für eine Heizungsanlage mit Handwerks- und Industriebetrieben in einen Topf geworfen.

 

Wie steht Viessmann zu dieser Vorgehensweise und wie können Sie uns eventuell unterstützen?
Wenn wir das nicht ordentlich nachweisen können, müssen wir die ersatteten Steuern zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das können leicht 10.000 € sein.

Danke für eine Info dazu.

Gruß

Wilfried Nicol

8 ANTWORTEN 8

Da kann ich nur eines raten :

 

Deinen / Einen speziellen fachkundigen Steuerberater einschalten......

 

PS:

Habe meine Gewerbe 2020 abgemeldet und für ab 2020 diese fehlende Gewinnabzielungsabsicht genutzt um das Riesentamtam zu beenden. Es gibt dazu seit Frühjahr 2020 diverse Rundschreiben des Finanzamtes zum Thema (Stromerzeugung Summe <10 kWh bei PV und Micro-BHKW) um das für noch nicht erklärte Steuerjahre so zu machen, hilft aber aber nicht beim Thema anteilige Umsatzsteuerrückerstattung........

Endlich war / bin ich das Thema Stromerzeugung - Gewerbe - Steuererklärung los....✌️

 

 

Gruß

GW1

 

Ich würde das alles in Richtung "Hobby" darstellen. Du hast doch nie vor Gewinn zu erzielen, du willst doch nur Selbstversorger sein und der Rest soll die Energiewende unterstützen. 

Oder! 

Ok. Ist bei dir zwar etwas her, und ich hoffe Du bist noch hier im Forum. Aber jetzt interessiert mich das auch. 

Du hattest das Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet? Also Umsatzsteuerabzugsberechtigt? Hast somit die UsSt. der gesamten Anlage usw. zurückerhalten und vereinnahmte UsSt. abgeführt?

 

Was passierte 2020 ?? Wurde bei dir, wegen der nun fehlenden Gewinnerzielungsabsicht, nur der Einkommenssteuerteil rückwirkend und für die Zukunft betrachtet? Oder müsstest Du in irgendeiner Weise auch vereinnahmte Umsatzsteuer erstatten??

 

 

wie schon geschrieben:

 

Habe meine Gewerbe 2020 abgemeldet und für ab 2020 diese fehlende Gewinnabzielungsabsicht genutzt um das Riesentamtam zu beenden. Es gibt dazu seit Frühjahr 2020 diverse Rundschreiben des Finanzamtes zum Thema (Stromerzeugung Summe <10 kWh bei PV und Micro-BHKW) um das für noch nicht erklärte Steuerjahre so zu machen, hilft aber aber nicht beim Thema anteilige Umsatzsteuerrückerstattung........

Endlich war / bin ich das Thema Stromerzeugung - Gewerbe - Steuererklärung los....✌️

 

 

Gruß

GW1

 

Moin, sorry das ich so spät antworte.

Das Finanzamt hat mir unterstellt, dass ich mit der Brennstoffzelle keine Gewinnerzielungabsicht habe.

Wie soll man damit auch Gewinne erzielen. Daraufhin wurden mir die EkSt. Ersattungen für die PT2 gestrichen und ca. 6.000 € zurückverlangt. 😞 Das hat aber keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Mein zusätzliches Problem damit, ich habe noch ein Kleinuntenehmen angemeldet und das wird mit mit meiner PT2 in einen Topf geworfen, so dass ich aus dem Nummer nicht rauskomme. Somit muss ich für selbstverbrauchten Strom weiterhin die Umsatzsteuer an das FA zahlen und bei ebenfalls die Steuer von der Vergütung aus der Einspeisung. Aktuell sehen mein Steuerberater und ich keine Alternative.

Besten Gruß aus Schleswig-Holstein

So. alles Prima,

 

Danke an GW1. Ich habe nun die Möglichkeit genutzt und durch die fehlende Gewinnerzielungsabsicht, mit dem beschriebenen Formular, mein Anlagenbetrieb vom Finanzamt als Liebhaberei einstufen zu lassen.

Umsatzsteuerrechtlich hat das keine Auswirkungen. Diese Formalitäten bleiben mir weiterhin.

 

Einkommensteuerrechtlich bin ich nun endlich raus aus der Nummer..

 

Aber Achtung , bei noch nicht rechtsgültigen Einkommenssteuerbescheiden aus der Vergangenheit, die noch mit Vorläufigkeitsvermerken belegt waren. Also nicht abgeschlossen waren. Auch hier kann das Finanzamt noch rückwirkend Geld zurückverlangen, bzw. die Einkommensteuer der Jahre neu berechnen.

 

War bei mir nicht der Fall. Also bin ich jetzt glücklich und raus aus der Nummer.. Wie sollte ich auch beweisen, dass ich mit einer defekten Anlage jemals Gewinn erzielen will...?

Sprech mal mit dem Sachbearbeiter.

 

Ich habe danach die Auflage erhalten sofort dann wieder Umsatzsteuererklärungen machen zu müssen, falls ich in Zukunft wieder umsatzsteuerlich relevante Umsätzen tätige.😉

Da ich kein Gewerbe mehr angemeldet habe kann ich dann ja solche nicht mehr  „tätigen“……

Versuch mach klug……..

GW1_0-1746889921839.png

 

 

Gruß

GW1

Ich habe das Gewerbe ja nicht abgemeldet. Und die Umsatzsteuermacherei stört mich nicht.

Könnte ich auch abwenden, indem ich zum Kleinunternehmer wechseln würde. 

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