Hatte ich oben schon angedeutet. Etwas falsch angeschlossen fällt nicht unter Garantie,aber gehört zur Gewährleistung. Und je nachdem,wie der Vertrag gestaltet ist,kann die Gewährleistung über die Garantiezeit hinausgehen . Es gab auch schon Überlegungen,den Begriff ,,Gewährleistung,, gegen ,,Mängelhaftung,, zu ersetzen. Der Begriff beschreibt es tatsächlich besser.
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