Brauchst du nicht machen, du hast das falsch verstanden. Nur wenn du die reduzierten Schachtinnenmaße nochmals unterschreitest, musst du diese Berechnung durchführen. Da die max. Gesamtlänge nach S. 52 nicht überschritten wird, musst du nur auf die reduzierten Schachtinnenmaße nach EN 14471 verweisen. Lies diesen Post nochmals genau https://community.viessmann.de/t5/Gas/LAS-Schacht-Mindestmasse/m-p/214793/highlight/true#M67007 durch.
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