Hallo MORO,
dass der Defekt eines Bauteils ärgerlich ist, kann ich nachvollziehen. Ist es denn der selbe Ventilator wie im letzten Jahr oder der andere?
Sollte es sich wieder um den selben handeln, solltest du auch noch einen Gewährleistungsanspruch darauf haben. Wenn es der zweite ist, kannst du über deinen Heizungsfachbetrieb bei der für Ihn zuständigen Verkaufsniederlassung einen Kulanzantrag einreichen lassen. Anschließend wird dort geprüft, ob einer Kulanz stattgegeben werden kann.
Ich kann dir aber versichern, dass kein Qualitätsmangel an den in deinem Gerät verbauten Ventilatoren besteht.
Wurde das Gerät auch regelmäßig gewartet und dabei die Ventilatoren mit besichtigt und von Verschmutzungen befreit?
Beste Grüße °fl
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