@Admin: Beantwortet. Kann geschlossen werden! Mit einer Pressemitteilung vom 10. November 2023 teilt Viessmann mit, dass Brennwertgeräte die ab dem 1.1.2024 produziert werden zu 100 % Wasserstoff fähig sein werden. Meine Frage ist jetzt, die Geräte, die bis zum 31. Dezember produziert wurden (oder im Jahr 23 gekauft) bleiben bei ihrer Quote von 20 % und sind nicht Umrüstbar auf 100 %? Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Paragraph 71K Gebäude Energiegesetz nicht greift und ein Investitionszuschuss nicht beim Heizungswechsel 2024 beantragt werden kann. Ob weitere förderfähige Bereiche in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden würde mich dann auch interessieren . Kann jemand helfen? An alle Leser. Habe heute folgende Antwort von Viessmann erhalten: " vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Zwischenzeit hat uns folgende Antwort aus unserer Produktion erreicht: Wir garantieren gem. gültiger Herstellererklärung eine Umrüstbarkeit auf 100% Wasserstoff für Vitodens 3xx/2xx (bis 32 kW) ab Herstelldatum 01.01.2024. Für Vitodens 3xx/2xx (bis 32 kW) aus dem Produktionsjahr 2023, welche erst in 2024 in Betrieb genommen werden, wird aus heutiger Sicht spätestens in 2026 zusätzlich eine Umrüstmöglichkeit auf 100% zur Verfügung stehen.
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