Mit Zugäglichkeit meine ich die Bedienelemente der Anlage im Heizungsraum. An einige Absperrorgane und die Zirkulationspumpe komme ich nicht herran, ich kann sie nicht bedienen oder ablesen. Hierzu müsste zunächst der Puffespeicher demontiert werden. Ich frage mich, ob das so zulässig ist?
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