Vielen Dank für Ihre Bemühungen, aber jetzt sind wir hier gerade etwas ratlos. Ich habe da ganz sicher nichts verwechselt. Es geht um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (kurz EWärmeG: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ErnW%C3%A4rmeG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true). Die Novelle (https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/EWaermeG_BW/Gesetzentwurf_Novelle_EWaermeG_mit_Vorblatt.pdf) wurde gerade erst vom Landtag BW verabschiedet und tritt wie bereits erwähnt zum 01.07.2015 Inkraft. Das Gesetz greift wenn die in einem Bestandsgebäude die Heizung erneuert bzw. eine Kernkomponente (z. B. Kessel) getauscht wird. Bisher waren 10 % erneuerbare Energien für Bestandsgebäude erforderlich, ab Juli werden es 15 % sein. Da im Datenblatt ja bereits hervorgeht, dass ein Heizölgemisch mit bis zu 10 % verwendet werden darf, ich aber kein 10 %iges mehr kaufen kann, muss ich eben wissen, ob das Heizöl mit 15 % Biogasbeimischung auch für die Vitoladens 333-F möglich ist. Wir fühlen uns total im Stich gelassen! Die Gesetzgeber fordern und Hersteller und Handwerker kennen sich mit der Rechtslage nicht aus. Nehme ich jetzt das Heizöl mit 15% Bioanteil riskiere ich womöglich die Garantie auf meine Heizung oder gar die Anlage selbst? Nehme ich das normale Heizöl erfülle ich die Anforderungen des Gesetzes nicht und ich muss mit Strafen rechnen. Toll und das trotz moderner Brennwerttechnik! Läuft genauso prima wie die Dachdämmung, die haben wir für viel Geld machen lassen, aber die reicht auch nicht für's badische Wärmegesetz, weil der Handwerker keinen Plan hatte und die Forderungen total überzogen sind. 😞
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