Hallo LongJohn Das ist ja sehr ärgerlich mit Deinem Gerät! Ich persönlich hatte sowetwas noch nie. Ich bin auch schon gespannt, was der Viessmann-Techniker harausfinden wird. Grundsätzlich regeln sich Gewährleistungsansprüche ggü.dem Hersteller gemäß den vereinbarten Garantieansprüchen sowie letztlich dem BGB. Da stehen Dir nach 3 fruchtlosen Mängelbeseitigungsversuchen diverse Rechte zu. Ich würde jedoch erstmal an den Ersteller der Anlage und dieser widerum dann an Viessmann die sogenante Mahnstrecke einhalten, bevor Du direkt an den Hersteller gehst. Dein Vertragspartner ist ja dein Heizungsbauer zuerst. Melde Dich bitte mal wieder, sobald Du weitere Informationen vom TKD bekommen hast! MfG in die Woche ! ThoBa
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