Grundsätzlich ist dein Fachbetrieb dir gegenüber gewährleistungspflichtig. Dieser kann uns für Arbeiten an der Anlage, innerhalb der Garantie eine Rechnung stellen, wenn es sich dabei um einen Garantiefall handelt.
Wenn dein Fachbetrieb nicht gelistet ist und nicht aufgenommen werden kann, dann soll er sich diesbezüglich mit der für ihn zuständigen Verkaufsniederlassung in Verbindung setzen.
Viele Grüße Flo
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