Nachtrag: Laut Auskunft Heizungsbauermeister, dessen Chef und auch Kaminkehrer wird schon die Heizung generell auf Gefährdung überprüft, aber nicht nach BetrSichV. Sie wollten auch nicht gegen Extragebühr eine Gefährdungsprüfung laut Betr.Sich.V. ausstellen. Außerdem hat der Versicherungsvertreter (Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung) mir bestätigt, dass der Versicherung die Betr.Sich.V "herzlich egal" ist. Begründung: in den vorliegenden Versicherungen ist auch Fahrlässigkeit versichert. (Achtung! Nicht alle Versicherungen decken auch Fahrlässigkeit ab.) Der Vertreter betonte, dass eine Gefährungsbeurteilung laut Betr.Sich.V nur von einer befähigten Person ausgestellt werden darf. Der Versicherung ein derartiges Formular vorzulegen, das von z.B, einem Einzelhandelskaufmann ausgestellt wurde, stellt den Tatbestand eines versuchten Versicherungsbetruges dar. Leistung ist dann ausgeschlossen und Anzeige wahrscheinlich. Ich wiederhole nur noch, damit es komplett ist: ich beschäftige kein Personal und habe kein Gewerbe/ Publikumsverkehr und in der Heizung ist ein Membranausdehnungsgefäß, das nicht zur Lagerung von Gas eingesetzt wird. Kein Tank für Gas. Ich wünsche allen ein frohes Fest!
... Mehr anzeigen