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Vissmann Vitodens 200

Hi,
ein Einfamilienhaus mit 1 Mieter wird beheizt mit Gasheizung Vissmann Vitodens 200.
Es gibt keinen Tank, es wird über Ferngas geheizt.

Nun meine Frage: Handelt es sich bei dieser Heizung um eine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV?

Abgesehen davon gibt es im Haus keinen Aufzug und keine sonstigen überwachungsbedürftigen Anlagen.

Dürfte ich darum bitten, zu erfahren, ob die Antwort von einem Fachmann, oder von einem Verwalter oder einer anderen Person ist?

Herzlichen Dank

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Akzeptierte Lösungen

Hi,

 

nein, solange der Mieter nicht dein Arbeitnehmer in einen gewerblichen Mietobjekt ist, greift die

BetrSichV nicht. Du als Vermieter bist natürlich für die allg. Instandhaltung usw. der Heizung zuständig.

 

Gruß

Fiedel

Laie 😉

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Alles Gute, viel Kraft und viel Erfolg!

 

Nein, man kennzeichnet die Beiträge die geholfen haben als Lösung. Der Thread bleibt bestehen und offen.

Dann können Andere mit ähnlicher Frage profitieren oder nachfragen.

 

Gruß

Fiedel

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6 ANTWORTEN 6

Hi,

 

nein, solange der Mieter nicht dein Arbeitnehmer in einen gewerblichen Mietobjekt ist, greift die

BetrSichV nicht. Du als Vermieter bist natürlich für die allg. Instandhaltung usw. der Heizung zuständig.

 

Gruß

Fiedel

Laie 😉

Vielen Dank, das ist sehr nett...

Wartung und Instandsetzung sind selbstverständlich. Das Objekt wird ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet.

 

 

Dann ist das wohl ohnehin eher ein Fall für einen Anwalt.

Oder du musst dir sehr viel Rechtswissen in eigener Sache aneignen und selbst Anwalt spielen.

Aus eigener Erfahrung (Sozialrecht) kann ich dir sagen, dass man damit genau so weit oder weiter

wie mit Anwalt kommen kann. Wenn die Gegner aber keine Behörden sondern Verwandte sind,

wird es vermutlich schwerer ernst genommen zu werden und den Wind aus den Segeln zu kriegen.

Vielen Dank für Dein Mitgefühl. Ich habe heute noch eine Anfrage an die Versicherung gestellt, bei der die Gebäudeversicherung vorliegt. (Die müssten einen Schaden durch die Heizung regulieren und würden Belege fordern, halt mit oder ohne BetrSichV.)

Hoffentlich bekomme ich schriftlich Auskunft. Wenn nicht, wende ich mich an die Heizungbauer-Innung..

Eine kurze Frage noch: Ist es üblich, einen Beitrag zu löschen, wenn sich die Frage hier geklärt hat?

Alles Gute, viel Kraft und viel Erfolg!

 

Nein, man kennzeichnet die Beiträge die geholfen haben als Lösung. Der Thread bleibt bestehen und offen.

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Gruß

Fiedel

Nachtrag:

Laut Auskunft Heizungsbauermeister, dessen Chef und auch Kaminkehrer wird schon die Heizung generell auf Gefährdung überprüft, aber nicht nach BetrSichV. Sie wollten auch nicht gegen Extragebühr eine Gefährdungsprüfung laut Betr.Sich.V. ausstellen.

Außerdem hat der Versicherungsvertreter (Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung) mir bestätigt, dass der Versicherung die Betr.Sich.V "herzlich egal" ist. Begründung: in den vorliegenden Versicherungen ist auch Fahrlässigkeit versichert. (Achtung! Nicht alle Versicherungen decken auch Fahrlässigkeit ab.)

Der Vertreter betonte, dass eine Gefährungsbeurteilung laut Betr.Sich.V nur von einer befähigten Person ausgestellt werden darf. Der Versicherung ein derartiges Formular vorzulegen, das von z.B, einem Einzelhandelskaufmann ausgestellt wurde, stellt den Tatbestand eines versuchten Versicherungsbetruges dar. Leistung ist dann ausgeschlossen und Anzeige wahrscheinlich.

Ich wiederhole nur noch, damit es komplett ist: ich beschäftige kein Personal und habe kein Gewerbe/ Publikumsverkehr und in der Heizung ist ein Membranausdehnungsgefäß, das nicht zur Lagerung von Gas eingesetzt wird. Kein Tank für Gas. 

Ich wünsche allen ein frohes Fest!

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