Naja, mit dem Hasen ist das so eine Sache. Und eine Garantie ist ein sogenanntes "einseitiges Rechtsgeschäft". Das gibt es nämlich auch. Dazu reicht die einseitige Willenserklärung dessen, der sich zur Leistung der Garantie (ggf unter Bedingungen) verpflichtet. Es bedarf keines zweiseitigen Vertrags. Es gibt noch zahlreiche andere einseitige Rechtsgeschäfte. Bitte googeln oder eine KI fragen. Für mich ist diese Unterhaltung damit beendet. Danke für die Information über das BDH Infoblatt.
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