Hallo Jan0815, ich sehe das etwas anders. Es ist ja eindeutig, dass Verbrennungsrückstände in der Zuluft vorhanden sind. Es ist aus meiner Sicht kein Verschulden, welches auf ein Produkt oder Fertigungsfehler zurückzuführen ist. In unseren AGBs weisen wir ebenfalls darauf hin. Wenn jedoch an anderer Stelle entschieden wurde, dass der Betrag ausgezahlt wird, werde ich keinen Einspruch dagegen einlegen.
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