Hallo Petra, folgende Bedingungen müssen für die Garantie eingehalten werden:
Garantiebedingungen 1) Registrierung der Anlage unter Zustimmung der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen durch den Anlagenbetreiber.
2) Die Aufschaltung des Wärmeerzeugers muss innerhalb der ersten 24 Monate nach Viessmann Rechnungsstellung erfolgen.
3) Der Wärmeerzeuger muss über die Dauer der Garantie aufgeschaltet sein. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Reparatur oder Wartungsmaßnahmen, Ausfall der Internetverbindung etc. sind ausgenommen.
4) Fachgerechte Planung und Installation der Anlage.
5) Durchführung und Nachweis der jährlichen Inspektion und Wartung gemäß Vorgaben der Serviceanleitung von Viessmann.
6) Ausschließliche Verwendung von Viessmann Original Ersatzteilen. Es muss also mindestens einmal im Jahr nachweislich ein Inspektion erfolgen. Hierbei wir der Ist-Zustand der Anlage dokumentiert. Wird bei der Inspektion festgestellt, dass Wartungsarbeiten erforderlich sind, sollten diese gleichzeitig durchgeführt werden.
Die Registrierung der Anlage, wenn noch nicht erfolgt, kannst du hier durchführen. Grüße Patrick
... Mehr anzeigen