Hallo allesamt,
zurzeit laufen bei uns alle Kanäle voll, deshalb sorry für die verzögerte Reaktion. Erstmal positiv bewerte ich Euer Engagement und den regen Austausch hier im Beitrag. Bei der Länge der Antworten und Fragen verliert man schnell die Übersicht. Trotzdem Chapeau!
Ich versuche dennoch erst einmal das Thema "hydraulische Weiche notwendig oder nicht" aufzugreifen. Die richtigen Darstellungen zu den möglichen Betriebszuständen wurden ja bereits hier gepostet. Ja, der gute alte Bruno "Bosy" kann es mit seinen Erklärungen verdeutlichen, auch denen, die weniger Heizungsaffin sind. Ich möchte nicht zusätzlich in die Materie Heizlast- und Rohrnetzberechnung gehen, woraus der benötigte Volumenstrom entspringt. Dass würde den Rahmen sprengen und möglicherweise verwirren und neue Fragen aufwerfen.
Unabhängig von den unterschiedlichen Wärmeleistungen (11,4 kW, 19,0 kW, 24,5 kW oder 30,8 kW) die zur Auswahl stehen, liegt der Grenzwert der hydraulischen Entkopplung immer gleich bei 850 Liter pro Stunde. Das ist der maximale Volumenstrom, den das Gas-Brennwertgerät als Master mit der internen Umwälzpumpe leisten kann. Liegt der vom Fachbetrieb berechnete Volumenstrom darüber, muss eine passende hydraulische Weiche sowie passende Heizkreis-Divicon ausgewählt werden. Liegt der Volumenstrom unter dem Grenzwert kann auf eine Weiche verzichtet werden. Sicherlich muss man auch berücksichtigen, dass Thermostate jederzeit auf räumliche Gegebenheiten wie zum Beispiel auf Fremdwärme durch einen Kaminofen oder Sonneneinwirkung reagieren und Volumenströme dadurch variieren. Unabhängig von der Berechnung sind aber vielleicht auch grundsätzlich Thermostate zugedreht oder eingedrosselt, weil die Räumlichkeiten nicht oder selten genutzt werden. Das macht es halt so schwierig bei der Entscheidung "Weiche oder nicht", immerhin geht es ja auch um zusätzliche Kosten.
Ich persönlich favorisiere eine hydraulische Entkopplung vor allem, wenn mehrere Heizkreise angeschlossen sind. Mein Favorit sekundär wäre der Heizkreis mit großzügiger Heizkörperauslegung. Darüber wären Wärmeabnahme und niedrige Systemtemperaturen gegeben, was positiv auf die Rücklauftemperatur und Laufzeit einwirken würde.
Zum Thema Modulationsverhalten ist das Gas-Brennwertgerät und die Brennstoffzelle über ein gemeinsames Abgassystem verbunden. Entgegen den Angaben im Datenblatt können sich in Abhängigkeit der Brennstoffzelle abweichende Modulationsbereiche am Gas-Brennwertmodul einstellen. Ist die Brennstoffzelle aktiv, wird aufgrund der vorhandenen Abgaskaskade parallel der minimale Leistungsbereich des Spitzenlastbrenners auf 7 kW Mindestleistung angehoben. Diese Leistungsanhebung dient zur Flammenstabilisierung und verhindert mögliche Störabschaltungen am Gas-Brennwertmodul. Die Anpassung des Modulationsbereiches erfolgt ausschließlich im Parallelbetrieb. Befindet sich nur das Gas-Brennwertgerät in Betrieb, gilt der im Datenblatt angegebene Modulationsbereich. Aufgrund der gemeinsamen Gerätezulassung als Kompaktsystem ist ein umbauen, abändern oder trennen des Abgassystems nicht zulässig.
Die minimale und maximale Heizleistung bezieht sich auf das Gas-Brennwertgerät, die je nach Ausführung (11,4 kW, 19,0 kW, 24,5 kW oder 30,8 kW) unterschiedlich begrenzt ist. Die Werte sind vom Werk voreingestellt und können nur eingeschränkt verstellt werden. Wenn wie oben beschrieben die Brennstoffzelle parallel in Betrieb ist, werden die 7 kW Mindestleistung unabhängig von den Parametern 596.0 und 1503.0 sichergestellt. Daher sind im Parallelbetrieb Modulationswerte >=7 kW ganz sicher als normal einzustufen.
Bleibt gesund und munter!
Beste Grüße Robin
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