>Witzig die Frau!!! Ja wirklich, der Kulanzantrag ist ja gerade für den Fall, dass die Gewährleistung abgelaufen ist. Sonst braucht man ja keinen Kulanzantrag sondern hat einen Anspruch. Würde ich ihr auch so erklären, häufig übernimmt Viessmann in solchen Fällen die Kosten. Wenn die Regelung so oft kaputt geht, würde ich über einen Überspannungsschutz nachdenken. https://www.dehn.de/de/ueberspannungsschutz-fuer-energietechnik Evtl. kannst du aber auch den Schaden bei deiner Gebäudeversicherung einreichen. Gruß Heizing
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