Inzwischen bin ich restlos überzeugt. Habe aber noch ein Problem, das auch der Energieberater nicht lösen kann. Wir haben hier diesen Vitogas und drei Heizkreise. Alle drei Heizkreise sind unabhängig voneinander direkt zum Vitogas geführt und erfassen die abgegebene Wärmemenge mit Wärmemengendurchflusszählern. Laut Teilungserklärung sind die Etagenheizkreise Sondereigentum und damit die Wärmedurchflussmengenzähler auch. Seit 2012 haben wir Streit, weil eine Heizkostenabrechnung vernünftig nicht mehr möglich ist (das ist der Hintergrund des Blickes auf getrennte Geräte). Der Wirkungsgrad des Vitogas beträgt stets ca 80%. Damit wäre eine ordentliche Heizkostenabrechnung nur im Verhältnis 80:20 möglich. Im Jahr 2012 hat dieser Eigentümer die bisherige 100% Verbrauchsabrechnung (§10 der Heizkostenverordnung) gerichtlich gekippt und wir wurden zur 70:30 Abrechnung gezwungen. Weil nun bei den beiden geeichten Wärmemengenzähler der Verbrauch (70%) direkt abgelesen werden kann und die Formel 70:30 die Übernahme zusätzlicher Kosten der diesen Heizkreisen zuordnet, die dem Dritten im Bunde allein zugute kommen, bewegt sich nichts mehr. Bisher sind uns nur getrennte Geräte eingefallen, die dieses Dilemma in den Griff bekommen würde. Freue mich auf einen Kommentar.
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