Die rechtliche Definition von Altbau und Neubau weicht halt ziemlich vom normalen Sprachgebrauch ab. Rechtlich wäre mein Haus BJ 1961 kein Altbau aber schwerlich als Neubau zu bezeichnen. An der Begrifflichkeit ändert auch eine Modernisierung nichts. Im besten Falle Altbau der energetisch auf neuen Stand gebracht wurde. Wie ABR richtig schreibt - letztendlich ist die tatsächliche Heizlast ausschlaggebend. Gruß Karl
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