Wäre trotzdem interessant zu erfahren warum dein Energieversorger bei Lstg. über 4,2 kWh einen zweiten Zähler verbauen will. Der ist idR. nur notwendig wenn man einen speziellen WP Stromtarif abschließen möchte und daher extra Erfassung notwendig oder die Netzentgeltreduzierung nach tatsächlichem Verbrauch der WP und nicht mit den pauschal 3750 kWh möchte.
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