Sehr geehrte Damen und Herren,
ist zur Sicherstellung der fünfjährigen Garantiezeit die Beauftragung eines Viessmann Fachpartners erforderlich oder können auch die anerkannten Heizungsfachbetriebe welche auf Ihrer „Website-Partnersuche“ ersichtlich sind mit der Wartung beauftragt werden?
Kann man sich hierbei auf die Wartungsanzeige an der Anlage verlassen oder empfehlen Sie unabhängig davon die einjährige Wartung?
Viele Grüße
Thomas