Hallo Community!
1. Die Gewährleistungs- bzw. Garantieangaben der Viessmann-Produkte sind mir bekannt. Wie verhält es sich aber mit der Gewährleistungspflicht des Sanitärbetriebes, der die Wärmepumpenanlage geplant montiert hat? Gilt hier die gesetzliche Gewährleistungszeit von 2 Jahren oder eine Zeit von 5 Jahren?
2. Wird es Probleme möglicherweise mit der Viessmann-Garantie (Premium-Garantie 10 Jahre) geben, wenn man zwar einen zertifizierten Viessmann-Partner mit der Wartung beauftragt, der aber nicht der Sanitärbetrieb ist, der die Anlage errichtet hat?
Danke für die Hilfe!
Jürgen B. Becker