Bei der letzten Anlagenprüfung durch den Schornsteinfeger war er unsicher, ob der FLAMMINO Serie 13121, Einbau 1981, - bis heute problemlos in Gebrauch -, als Offener Kamin gilt oder als Kamineinsatz, da ich die Funkenflugscheibe (nicht obligat) davor habe. Ab 2016/17 gibt es wohl neue Emissionsbestimungen, wo evt. mit einem Staubfiltereinsatz nachgerüstet werden muss. Wer hat damit Erfahrung? Was meint die Firma Viessmann dazu?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
also in meinier Region (Baden-Württemberg) hat der Schornsteinfeger Kamine mit Scheibe als offenen Kamin eingestuft.
Dies passt auch zu diemsem Urteil
Eine Feuerstätte wird im Sinne von § 2 Nr. 12 1. BImSchV „bestimmungsgemäß offen betrieben“, wenn sie nach ihren Konstruktionsmerkmalen und nach dem Inhalt der Betriebsanleitung auf einen Betrieb mit offenem Feuerraum ausgelegt ist
Ihnen muss aber klar sein, dass offene Kamine nur an maximal als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden btrieben werden dürfen.
s.hier
http://www.schornsteinfeger-muenster.de/?nav=nrw_mu&bereich=18
Gruß
Heizing
Hallo,
also in meinier Region (Baden-Württemberg) hat der Schornsteinfeger Kamine mit Scheibe als offenen Kamin eingestuft.
Dies passt auch zu diemsem Urteil
Eine Feuerstätte wird im Sinne von § 2 Nr. 12 1. BImSchV „bestimmungsgemäß offen betrieben“, wenn sie nach ihren Konstruktionsmerkmalen und nach dem Inhalt der Betriebsanleitung auf einen Betrieb mit offenem Feuerraum ausgelegt ist
Ihnen muss aber klar sein, dass offene Kamine nur an maximal als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden btrieben werden dürfen.
s.hier
http://www.schornsteinfeger-muenster.de/?nav=nrw_mu&bereich=18
Gruß
Heizing
Für einen offenen Kamin sind die Emissionswerte der BImSchV nicht einzuhalten, es ist also auch kein Staubfiltereinsatz nötig.
Offene Kamine dürfen aber nur an maximal acht Tagen pro Monat für fünf Stunden betrieben werden .