abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Anzeigen  nur  | Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vitoligno 300-C Zeitsteuerung

Hallo,

Hier erstmal die Daten zu meiner Anlage:

- Pelletheizung Vitoligno 300-C 

- Puffer Vitocell 100 E

- Trinkwasser Vitocall 161

 

Nun zu meiner Frage:

Ich habe eine PV Anlage und möchte mit dieser die LWP der Vitocall betreiben. Da die Vitocall die Umluft im Raum ansaugt und die Ablauft mit einem Rohr aus dem Raum bläst kann diese nicht zusammen mit der Pelletanlage laufen, da die LWP sonst die Abluft der Pelletverbrennung in den Raum zieht. (Anstatt Kamin). 

Mein Plan wäre die LWP Nachmittags für 3h laufen zu lassen und dabei für die Pelletheizung eine Sperre zu setzten. 

Leider kann ich nur die Heizung Zeitsteuern aber nicht den Kessel.

Gibt es da eine Lösung?

Danke schon mal

VG Bernhard 

5 ANTWORTEN 5

Ich vermute mal, der Vitoligno hat keine Regelung  bzw. Schaltuhr? Aber es müsste eh noch eine zusätzliche Sicherung verbaut werden, dass der Vitoligno abgeschaltet wird, wenn die LWP laufen soll. Umgekehrt muss es ebenso sein. Wenn also der Vitoligno läuft, darf die LWP nicht anspringen.

Hat das der Schornsteinfeger schon gesehen ?

Aktuell schalte ich im Sommer die Pelletheizung komplett ab. Und nur die LWP läuft. Wenn die Pelletheizung eingeschaltet ist schalte ich die LWP aus. Von daher laufen die nie parallel und können das auch nicht. Dies möchte ich aber ändern und deshalb die Frage.


@BernhardOTH  schrieb:

. Von daher laufen die nie parallel und können das auch nicht. Dies möchte ich aber ändern


Wie soll ich das nun verstehen ?

Wenn ich die Anlagen manuell ausschalte können diese nicht parallel laufen.

 

Ziel ist das die LWP jeden Tag die Pelletheizung unterstützt. 

Die Umschaltung darf aber eben nicht manuell erfolgen. Es muss technischerseits sichergestellt werden, dass immer nur ein Gerät laufen kann.

Und der Vitoligno braucht dazu vermutlich eine Regelung, in welcher sicher eine Zeitschaltuhr integriert ist.

Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

Zumal es der Schornsteinfeger absegnen muss.