Hallo,
für meine neue Viessmann-Pelletheizung (Vitoligno 300-C, 32 kW, installiert Ende 2024, Typbezeichnung VL3C) habe ich leider von der BafA keine zusätzliche 5%ige Förderung „Innovationbonus“ erhalten, obwohl die Anlage mit einem Partikelabscheider ausgestattet ist.
In der BafA-Liste der förderfähigen Anlagen hält der Typ VL3CMP die notwendigen Emissions-Grenzwerte ein, der VL3C nicht.
Meine Fragen, um Widerspruch bei der BafA einlegen zu können:
1. Vergibt Viessmann überhaupt die Typbezeichnung VL3CMP, oder ist das nur eine Bezeichnung der BafA?
2. Wenn die Bezeichnung von Viessmann ist: Warum ist die Typ-Bezeichnung meines Kessels nicht VL3CMP (sondern VL3C), obwohl die Anlage einen Partikelabscheider hat?
3. Hält meine Anlage trotzdem den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 ein?
Vielen Dank für eine zeitnahe Beantwortung (Widerspruchsfrist …)!