Dies musst du im Endeffekt mit deinem Fachbetrieb klären, da dieser dein Vertragspartner ist. Sollten wir vor Ende der Garantie beauftragt worden sein oder dies in einer anderen Art und Weise durch deinen Fachbetrieb kommuniziert worden sein, wird der Serviceeinsatz selbstverständlich auch als Garantiefall behandelt werden.
Viele Grüße Flo
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