Hallo Sebastian, ich habe ebenfalls mal bei meinem Netzbetreiber angefragt, da mich das Thema interessiert hat. Eine Wirkleistungsbegrenzung gibt es nicht, Allerdings eine Blindleistungsbereitstellung Wortlaut Netze BW "Blindleistungsvorgabe Ihre Erzeugungsanlage muss Blindleistung gemäß der Blindleistungs-Spannungskennlinie Q(U) nach VDE-AR-N 4105 zur statischen Spannungshaltung bereitstellen. Die Erzeugungsanlage beteiligt sich dabei an der statischen Spannungshaltung mit einem Stellbereich zwischen cos phi 0,90untererregt und 0,90übererregt." Wäre es möglich das du auch mal bei mir nachschaust? Danke Grüße Tobias
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