Hallo Patrick, dies würde bedeuten: zu 1. Einen einmaligen Betrag von 2400€ (60000h*0,04 €/h). Dabei ist es egal, ob die Brennstoffzelle überhaupt den Strom produziert und wie viel davon verbraucht bzw. ins Netz eingespeist wird? Sind das wirklich 60000 Betriebsstunden? Ich habe mal was gelesen mit 30000. Zu 2. Wird hier die Stromvergütung solange ausgezahlt, bis die Brennstoffzelle den Strom erzeugt? Oder gibt es für die Vergütung eine „Obergrenze“? Je nach Einsatzdauer der Brennstoffzelle und Menge des erzeugten Stroms kann man dann langfristig bei dieser Variante besser auskommen. Danke und Gruß gkaf
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