Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Fragen bezüglich der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom der Brennstoffzellenheizung und zum Zuschuss der KfW.
Ich war selber vor ca. 3-4 Jahren auf einem Lehrgang von Viessmann zum Thema Brennstoffzelle. Dort ging es u.a. auch um die Einspeisevergütung. Es hieß damals, sobald man den Zuschuss vom Staat beantragt hat bzw. auch bekommen hat, ist es nicht mehr möglich seine Einspeisevergütung geltend zu machen. Ist das immer noch so? Damals wurden uns Richtwerte von 0,08€ pro Kw/h eingespeisten Strom ins öffentliche Netz und 0,04€ pro selbstgenutzte Kw/h im Haus genannt, die man vom Netzbetreiber bekommt. Wie haben sich jetzt als Richtwerte diese Vergütungen geändert?
Freundliche Grüße
SHK-Leine1
Hallo SHK-Leine1,
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Es besteht die Möglichkeit, der pauschalen Auszahlung des KWK-Zuschlags. Hierbei bekommt man für 60000 Betriebsstunden der Anlage eine pauschale Vergütung von 4 Cent/kWh produzierten Strom.
2. Es wird ein zusätzlicher Nettostromzähler vom Stromnetzbetreiber am zentralen Zählerplatz installiert.
Der zuständige Netzbetreiber liest den Zähler ab und überwacht die Eichfristen. Hierbei wird unterschieden, ob der Strom im eigenen Haus verbraucht wurde oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für selbst verbrauchten Strom erhält man einen Vergütung von 4 Cent/kWh, für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 8 Cent/kWh.
Hallo Patrick,
dies würde bedeuten:
zu 1.
Einen einmaligen Betrag von 2400€ (60000h*0,04 €/h). Dabei ist es egal, ob die Brennstoffzelle überhaupt den Strom produziert und wie viel davon verbraucht bzw. ins Netz eingespeist wird?
Sind das wirklich 60000 Betriebsstunden? Ich habe mal was gelesen mit 30000.
Zu 2.
Wird hier die Stromvergütung solange ausgezahlt, bis die Brennstoffzelle den Strom erzeugt? Oder gibt es für die Vergütung eine „Obergrenze“?
Je nach Einsatzdauer der Brennstoffzelle und Menge des erzeugten Stroms kann man dann langfristig bei dieser Variante besser auskommen.
Danke und Gruß
gkaf
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