Nachdem vor einiger Zeit ein Heizungs-Fachunternehmen unsere Viessmann Wasser-Wasser-Wärmepumpe gesehen hat, stellte man dort fest, dass die Anlage angeblich in mehreren Aspekten nicht den gängigen Normen, Verordnungen oder Gesetzen entspräche. Unter anderem wurde moniert, dass es keinen Magnetidabscheider gebe und der Pufferspeicher keine Kugelhähne besitze, was durch einen Heizungs-Gutachter mündlich bestätigt wurde. Eine Messung ergab zudem, dass das Wasser im System in allen relevanten Parametern Werte außerhalb der Norm aufweist. Das Fachunternehmen vermutete, dass bei der Befüllung durch den Bauunternehmer unbehandeltes Leitungswasser eingefüllt worden sei. Das wurde vom Bauunternehmen zunächst bestätigt, seit wir eine Sanierung der Anlage fordern aber bestritten. Das Heizungs-Fachunternehmen ist der Meinung, dass ein dauerhafter ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage nicht möglich sei, da z.B. auch mit der Zeit auftretende Wasserverluste nicht der Norm entsprechend ausgeglichen werden könnten. Wir haben zudem Sorge vor einer verkürzten Lebensdauer der Anlage durch Magnetidablagerungen. Diesen Problemen kann man gemäß Fachbetrieb (und Sachverständigen) nur mit dem Umbau der Anlage (=> Magnetidabscheider…) begegnen. Der Bauunternehmer behauptet hingegen, dass kein Mangel vorliege und kein erhöhter „Verschleiß“ z.B. durch Magnetidbildung zu befürchten sei und Viessmann als Hersteller auch ohne Magnetidabscheider sämtliche Garantien übernähme, da die Anlage in allen Punkten den geltenden Normen, Verordnungen (u.a. Wärmeverordnung) und Gesetzen entspräche. Auch fehlende Kugelhähne beim Pufferspeicher stellten keinen Mangel dar. Dass bei Arbeiten an der Anlage das warme Wasser abgelassen werden müsse stellt nach seiner Darstellung laut Angaben aus Ihrem Unternehmen auch keinen Konflikt zur Wärmeschutzverordnung dar. Das Heizungs-Fachunternehmen behauptet, dass das alles Mängel seien und der Bauunternehmer zur Nachbesserung verpflichtet sei. Schon alleine der fehlende Hinweis auf einen sinnvollen Magnetidabscheider etc., die offenbar falsche Aussage des Bauunternehmers, die Anlage sei wartungsfrei, und die fehlende Dokumentation über die Erstbefüllung seien zu ahnden. Der Bauunternehmer behauptet inzwischen, das System sei bei der Erstbefüllung mit Leitungswasser, das durch eine Entsalzungspatrone geleitet worden sei, befüllt worden (die vor einigen Wochen gemessenen Werte liegen allerdings alle außerhalb der Norm, s.o.). Auf gleiche Weise könne man auch Wasserverluste im Laufe der Jahre ausgleichen. Das Fachunternehmen sagt, dass dies nicht ohne Weiters möglich sei und für ein Nachfüllen nach der oben beschriebenen Weise eine Dokumentation der Werte der Erstbefüllung notwendig sei (die wir nicht erhalten haben). Der Umbau der Anlage soll übrigens ca. 3000 € kosten. Wir sind jetzt ziemlich verzweifelt, da wir als Laien kaum entscheiden können, ob Heizungs-Fachunternehmen und Sachverständiger Recht haben, Beratungsfehler vorliegen und eine Änderung an der Anlage für die Erfüllung der verschiedenen Normen etc. und einen langfristigen störungsfreien und ökonomischen Betrieb sinnvoll oder notwendig ist oder ob der Bauunternehmer Recht hat und an seinem Vorgehen/der Anlage nichts zu bemängeln ist und alles bleiben kann wie bisher. Kann uns jemand in der Frage kompetent weiterhelfen? Das wäre super! Vielen Dank schon mal, wir sind gespannt auf eure Antworten!
... Mehr anzeigen