https://community.viessmann.de/t5/Oel/Ist-ein-Vitola-Biferral-Baujahr-1988-im-Rahmen-der-EnEV-2014-im/td-p/18333#:~:text=der%20Vitola%2Dbiferral%20ist%20von,nicht%2C%20trifft%20allerdings%20dein%20Schornsteinfeger. Dein Vitola biferral e sollte ein Niedertemperaturkessel sein. Ist also von der Austauschpflicht nach GEG nicht betroffen. Wenn Du bereits vor dem 01.02.2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer selbst bewohnt hast, also zum Beispiel am 01.04.1998 eingezogen bist, besteht generell keine Austauschpflicht unabhängig vom Heizungstyp.
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