Darüber streiten selbst Experten. Dass der Hersteller einen jährlichen Wechsel vorschlägt, ist in seinem Sinne, er verdient ja dran. Es ist aber keine Pflicht. Der Heizungsbauer kann natürlich auch einen jährlichen Wechsel vorschlagen. Vielleicht hängt hier gleich ein 24h Notdienst dran ? Wir bieten z.B. unseren Kunden auch Wartungsverträge an, in welchem auch festgehalten ist, dass zur Wartung ein Wartungskit, soweit erhältlich, eingesetzt wird. Anderenfalls auch Einzelteile, welche in ihrer Summe dem Wartungskit entsprechen. Das halten wir nicht nur bei Viessmann, sondern auch bei anderen Mitbewerbern so. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es mir so vorkommt, dass Anlagen mit jährlichem Wechsel gefühlt besser,störungsfreier laufen. Zumindest sind nur selten Sondereinsätze nötig. Und immerhin kann der HB annehmen, bei einer Fehlermeldung ziemlich sicher nicht der Zündbrenner dafür verantwortlich ist. Um es kurz zu machen: Es gibt keine Pflicht oder Mindestzeiträume, in welchen Elektroden oder Zündbrenner zu wechseln sind. Hier ist man mehr oder weniger auf den HB angewiesen, wie er das Ganze hält.
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