@Franky: Der große Werkvertrag umfasst 5 Jahre. Ist in diesem Zeitraum ein Defekt enthalten, der nicht auf Wartungsmangel oder einen Installationsfehler zurückzuführen ist, dann fällt dies unter die Garantie. Eine Inbetriebnahme durch unseren Technischen Dienst ist dabei keine Grundvoraussetzung.
Viele Grüße Flo
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