Da rüstest du einfach eine Vitotronic 200 HK1B nach. Der Kessel fährt weiterhin seine 75°C und die Vitotronic regelt den Vorlauf über einen Mischer. Eine alte Motomatik würde das auch leisten. Gibt es evtl. eine und der Schornsteinfeger hat sie übersehen? Das darf so aber nur bis zu einem Eigentümerwechsel bleiben, danach muss ein Brennwertkessel installiert werden. Versuchen könntet Ihr auch eine Befreiung: 2. die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können, das heißt, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen. Eine unbillige Härte liegt auch vor, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Hierbei sind unter Berücksichtigung des Ziels dieses Gesetzes die zur Erreichung dieses Ziels erwartbaren Preisentwicklungen für Energie einschließlich der Preise für Treibhausgase nach dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel zu berücksichtigen. Eine unbillige Härte liegt auch vor, wenn aufgrund besonderer persönlicher Umstände die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes nicht zumutbar ist. aus § 102 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
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