Hallo Vito, eine Idee hätte ich noch: Ausnahmen bei einem Zweifamilienhaus Es besteht eine Ausnahmeregelung für Zweifamilienhäuser, welche der Vermieter und der Mieter im Mietvertrag individuell vereinbaren können. Diese besagt, dass der Vermieter und der Mieter eine andere Kostenverteilung für die Heizkosten wählen und damit die Heizkostenverordnung im Mietvertrag ausschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie nur zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn in der Immobilie zwar nicht mehr als zwei Wohnungen existieren aber eine zusätzliche Gewerbeeinheit vorhanden ist. Gehören beide Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern und werden beide vermietet oder ein Eigentümer bewohnt selbst seine Wohnung und der andere Eigentümer vermietet seine Wohnung, so tritt die Ausnahme außer Kraft. Wird im Mietvertrag eine solche Ausnahme nicht beschlossen gilt wie für gewöhnlich die Heizkostenverordnung https://www.mineko.de/heizkostenabrechnung-beim-zweifamilienhaus/ Dh. wenn Ihr im Vertrag vereinbart, dass die HeizkostenV nicht gilt, könnt Ihr ohne WMZ oder auch nur nach qm abrechnen. Kenne jetzt das Baujahr des Gebäudes nicht, aber bei neuen Gebäuden mit geringem Verbrauch wäre das wohl die günstigste Lösung. Gruß Heizing
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