Guten Morgen liebe Community,
wir haben Anfang letzten Jahres in unserem 2FH die folgende Gas-Heizungsanlage von Viessmann einbauen lassen:
Vitodens 300-W, Typ B3HA
Vitotronic 200, Typ HO1C
Vitocell 100
Es existiert nur ein Heizkreislauf. Für beide Wohneinheiten wurden jeweils ein Kalt- sowie ein Warmwasserzähler eingebaut. Wie kann man nun genau bestimmen wie hoch der Anteil des gesamten Gasverbrauches ist, der nur für die Warmwasserversorgung benötigt wird?
Geht das nur über den nachträglichen Einbau eines Wärmemengenzählers oder gibt es da evtl. auch noch andere Möglichkeiten?
Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
Gruß,
Vito
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Vito,
ohne einen Wärmemengenzähler hast du eigentlich keine Chance, einen genauen Wert rauszubekommen.
Du kannst höchstens mal den Gasverbrauch bei einer regulären Warmwasserbereitung auslitern und dann in etwa hochrechnen.
Allerdings ist das sehr ungenau und entspricht denke ich nicht dem, was du machen möchtest.
Beste Grüße °be
Hallo,
natürlich geht das. Mit der Formel aus § 9 der Heizkostenverodrdnung. So wurde jahrelang die Kosten für vebundene Anlgen ermittelt, bis Lobbyisten auf die Idee kamen, dass teure Wärmemengenzähler notwendig sind. Wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend, für Kombigeräte bei denen keine Wärmemengenzähler eingebaut werden können, ist diese Vorgehensweise heute noch zuässig.
Formel:
mit
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung
bei bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas (s. Gasbabrechnung ) ist der Wert mit 1,11 zu multiplizieren
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
Wenn der Gesamtagasverbrauch dann z.B. 2000 kWh betrug, der Wärmaufwand für WW z.B. 400 kWh, also 20%, sind die WW-Kosten auch 20% der Gesamtwärmekosten.
Wenn ihr vemietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw. (gibt auch viele gut kleine) beauftragen.
Gruß
Heizing
Hallo Vito,
ohne einen Wärmemengenzähler hast du eigentlich keine Chance, einen genauen Wert rauszubekommen.
Du kannst höchstens mal den Gasverbrauch bei einer regulären Warmwasserbereitung auslitern und dann in etwa hochrechnen.
Allerdings ist das sehr ungenau und entspricht denke ich nicht dem, was du machen möchtest.
Beste Grüße °be
Hallo,
natürlich geht das. Mit der Formel aus § 9 der Heizkostenverodrdnung. So wurde jahrelang die Kosten für vebundene Anlgen ermittelt, bis Lobbyisten auf die Idee kamen, dass teure Wärmemengenzähler notwendig sind. Wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend, für Kombigeräte bei denen keine Wärmemengenzähler eingebaut werden können, ist diese Vorgehensweise heute noch zuässig.
Formel:
mit
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung
bei bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas (s. Gasbabrechnung ) ist der Wert mit 1,11 zu multiplizieren
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
Wenn der Gesamtagasverbrauch dann z.B. 2000 kWh betrug, der Wärmaufwand für WW z.B. 400 kWh, also 20%, sind die WW-Kosten auch 20% der Gesamtwärmekosten.
Wenn ihr vemietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw. (gibt auch viele gut kleine) beauftragen.
Gruß
Heizing
Hallo Benjamin,
ich gebe dir recht, man kann das falsch verstehen. Bei genauem Lesen sieht man aber, dass ich schrieb "wenn ihr also intern abrechnen wollt, ist das vollkommen ausreichend," und "Wenn ihr vermietet, solltet ihr aber wegen der Rechtssicherheit eine Firma wie Brunata, Techem, Ista, Minol usw"
Das mit dem Kombigerät war eigentlich nicht auf den vorhandenen Fall bezogen, sondern um zu zeigen, dass es auch heut noch Fälle gibt, wo diese Abrechnungsmethode angewandt werden darf.
Minol schreibt zu dem Thema übrigens
Was passiert, wenn der Wärmezähler fehlt?
Der Wärmezählereinbau wird nicht kontrolliert. Absolut rechtssichere
Abrechnungen erhält man als Verwalter oder Vermieter nur bei Einhaltung
aller Verordnungsvorgaben. Wie Gerichte im Klagefall einzelner
Wohnungseigentümer oder Mieter bei fehlendem Wärmezähler
Warmwasser entscheiden werden, ist heute nicht absehbar. Wird kein
Wärmezählereingebaut, wendet Minol weiterhin die Rechenverfahren
über die gemessene Warmwassermenge gemäß § 9, Abs. 2, an.
http://www.minol.de/waermezaehler-zur-warmwassererwaermung/articles/waermezaehler-fuer-warmwassererw...
Diese Scheingenauigkeit (es werden sowieso 30-50% der Kosten nach Fläche verteilt) müssen übrigens alle Mieter durch höhere Eichservicegebühren bezahlen.
Gruß
Heizing
Hallo Vito,
dann würde ich den Zähler aber anmieten, die Kosten sind im Rahmen der Heizkostenverordnung umlagefähig. Bei einem guten Mietverhältnis könnte man sich evtl. auch so einigen. Ob die Kosten nur als HK oder WW verteilt werden, macht nur einen marginalen Unterschied, in der Summe kommen immer 100% heraus, bei Zusatzkosten für einen Zähler aber gerne 104% 🙂
Gruß
Heizing