Grundsätzlich hast du gegenüber deinem Fachbetrieb einen Garantieanspruch und dieser wiederum uns gegenüber. Ansprechpartner für dich ist immer dein Vertragspartner, also dein Fachbetrieb. Deine Anlage hat noch Garantie bis 09/2027.
Die Einstellung der Temperaturgrenzen ist von der Anlagenauslegung durch deinen Fachbetrieb abhängig. Dementsprechend gibt dieser diese auch vor. Was die Strommehrkostenerstattung betrifft, so habe ich dies zur Prüfung an unseren Technischen Dienst weitergeleitet. Bis dies bearbeitet wurde, bitte ich noch um etwas Geduld.
Viele Grüße Flo
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