Hallo Herr Schneider, Wunder geschehen immer wieder. Nachdem letzte Woche am 25.03.2024 bei uns ein Packet der Fa. Viessmann mit dem Reperaturteilen der Außeneinheit eingegangen ist nachdem uns die Fachfirma über die bevorstehende Lieferung informiert hat, war gestern ein Installateur der Fa. Viessmann bei uns, hat die Anlage instand gesetzt und wieder in Betrieb genommen. Das macht uns schon mal sehr glücklich wenn wir denn hoffentlich von weiteren Fehlermeldungen verschont bleiben. Allerdings stehen noch ein paar Fragen an, die uns der Installateur nicht beantworten konnte: 1. Was passiert eigentlich mit unseren Garantie ansprüchen. Gemäß Anlagenzertificat System-ID 8902820793 besteht ein Garantieanspruch für Innen- und Außengerät seit dem 30.09.2022 (Liefertermin der Bauteile in unsere Garage) bis zum 29.09.2024. Die Anlage wurde am 11.05.2023 also 7 Monate nach Lieferung durch die Fa. Viessmann in Betrieb genommen, lief dann 7 Monate (bis 3.12.23) und stand dann infolge des Geräteausfalls mehr oder weniger bis zum 02.04.2024 still. Laut Zertifikat hätte ich noch für 6 Monate einen Garantieanspruch. Wird die Garantie um die Stillstandszeit verlängert? 2. Wieso sind in der App im Feld Mitteilungen alle Fehler, Warnhinweise und Informationen auf Null gesetzt. Die Mitteilungen, die Warnungen oder Fehler anzeigen, sind nicht mehr verfügbar. Die Chronologie ist unvollständig. Warum wurden diese Daten gelöscht bzw. entfernt? 3. Was wir auch nicht recht verstehen, wieso der Garantiebeginn mit der Lieferung beginnt und nicht mit der Inbetriebnahme durch die Fa. Viessmann. Wir als Endkunden haben nur bedingt Einfluss auf die Installation der Geräte nehmen können. Und der Installateur muss auch warten bis die Geräte und zugehörigen Bauteile geliefert sind und zur Montage bereit stehen. Dieses Vorgehen ist nicht kundenfreundlich. An dieser Stelle möchte ich nicht auf die gesetzlich definierten Gewährleistungsfristen eingehen, die dem Verbraucher gemäß VOB bzw. BGB zustehen. 4. Der Installateur hat uns gestern noch darüber informiert, dass die Werkseinstellung (Regelbetrieb konstante Temperaturgrenze) so geändert wurde, dass bei Temperaturen zwischen 4° Celsius und 0° Celsius die WP parallel mit der Gastherme läuf und bei Temperaturen unterhalb von 0° ausschließlich die Gastherme die Wärmeerzeugung regelt. Können Sie mir sagen, wieso abweichend von der Werkseinstellung (4° Celsius bis -5°Celsius Bedienungsanleitung Seite 33 / 63) diese Umstellung vorgenommen wurde. Auf meine Anfrage beim Installateur bekam ich die Antwort ich könne diese Grundeinstellung vergessen! Hängt das mit der Fehlermeldung bzw. dem Defekt zusammen und ist das Gerät nicht frosttauglich? 5. In Ihrer letzten Antwort sprachen Sie von einer möglichen Einigung des dauerhaften Gasbetriebs. Mein Handwerker hat mich hierüber auch informiert ohne mir jedoch eine genaue Vorgehensweise erläutern zu können. Wie soll das abgewickelt werden? An wen muss ich mich wenden? 6. So, wie mir der Installateur der Fa. Viessmann gestern auf meine Frage zu unseren Garantieansprüchen mitteilte, ist die Fa. Viessmann nicht daran interessiert mit den Endkunden in Kontakt zu kommen deshalb konnte/wollte er mir auch keinen Ansprechpartner oder eine Telefonnummer geben. Das ist für mich unverständlich, denn von diesen Endkunden lebt das Unternehmen. Kundendienst, also Dienst am Kunden verstehe ich anders. Früher hieß es auch der Kunde ist König, heute ist er eher Bittsteller!
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