Hallo arturmahlke, die Gewährleistungsbedingungen werden im Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Heizungsfachbetrieb vereinbart. Sollte es sich um die Erneuerung einer Bestandsanlage handeln, beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre. Handelt es sich um eine komplette Neuanlage (inkl. Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) gilt ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren. Hier sprechen wir von einem sogenannten großen Werksvertrag. Falls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, kannst du das nur gegenüber deinem Heizungsfachbetrieb. Dieser wiederum kann seine Gewährleistungsansprüche als unser Vertragspartner bei uns geltend machen. Ich kann mich nur wiederholen: Bitte wende dich diesbezüglich an deinen Heizungsfachmann. Beste Grüße °jo
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