Hallo Heinz Pirker und Ingeborg Pretterhofer, über unsere Gewährleistung hinaus stehen wir in einem vertretbaren Rahmen Kulanzwünschen unserer Kunden aufgeschlossen gegenüber. Dieses Entgegenkommen orientiert sich an bestimmten Kriterien wie zum Beispiel dem Alter der Anlage. Ein Kulanzantrag muss von Ihrem Heizungsfachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden. Die Kollegen vor Ort entscheiden dann darüber, ob eine Kulanz gewährt wird oder nicht. Beste Grüße °be PS: Aus Datenschutzgründen habe ich Ihren Anhang entfernt.
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