Bitte lies mal hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-gebaeudeenergiegesetz-13886 Meines Wissens solltest Du über einen Niedertemperaturkessel mit witterungsgeführter Steuerung verfügen. Laut obigem Gesetz müsstest du dann nicht tauschen (meine Lesart). Auszug: Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400 kW Heizleistung). Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Welcher Kesseltyp es ist, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Er muss regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ vor Ort durchführen. Gruß Schanks
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