Hallo zusammen, bei Verwendung von R290 ist das Vorhandensein eines Regenfallrohrs im Schutzbereich nicht erlaubt. Was ist der genaue Grund hierfür? Spielt es eine Rolle, ob das Fallrohr in die Kanalisation entwässert oder einfach nur in den Garten? Falls diese Unterscheidung nicht relevant ist, würde eine Verlegung des Rohres um die Ecke auf die Giebelseite (optisch allerdings sehr unschön) den Bestimmungen genügen oder greift auch dort wieder die 1m-Regel? Würde mich über eine Antwort freuen.
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