Ich hatte heute mal Gelegenheit, mit unserem Schorni zu sprechen. Wie er das hält. Soll ein Gerät über Aussenwand betrieben werden, besteht er auf eine Abgasanlage, welche aussen mindestens bis über die Dachrinne geführt wird. Selbst, wenn momentan noch ein Gerät über einen Aussenwandanschluss betrieben wird, muss beim Austausch eine Abgasanlage errichtet werden.Er lässt faktisch kein Gerät mehr über einen einfachen Aussenwandanschluss zu. Ich weiss nun nicht, ob es hier neue gesetzliche Vorgaben gibt oder er sich hier nur absichern möchte. Weil, mitunter werden später in Nähe des Anschlusses Fenster oder Türen eingebaut, weil man den Grundriss einer Wohnung verändern möchte/muss/kann...
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