Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Fragen bezüglich der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom der Brennstoffzellenheizung und zum Zuschuss der KfW. Ich war selber vor ca. 3-4 Jahren auf einem Lehrgang von Viessmann zum Thema Brennstoffzelle. Dort ging es u.a. auch um die Einspeisevergütung. Es hieß damals, sobald man den Zuschuss vom Staat beantragt hat bzw. auch bekommen hat, ist es nicht mehr möglich seine Einspeisevergütung geltend zu machen. Ist das immer noch so? Damals wurden uns Richtwerte von 0,08€ pro Kw/h eingespeisten Strom ins öffentliche Netz und 0,04€ pro selbstgenutzte Kw/h im Haus genannt, die man vom Netzbetreiber bekommt. Wie haben sich jetzt als Richtwerte diese Vergütungen geändert? Freundliche Grüße SHK-Leine1
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