Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung von §14a EnWG bei einer bereits in 2024 installierten Wärmepumpe und hoffe auf Erfahrungen aus der Praxis bzw. eine Einschätzung von Viessmann. Es handelt sich um eine installierte Viessmann Wärmepumpe, bei der die elektroseitige Umsetzung bzw. Fertigmeldung beim Netzbetreiber aufgrund einer unglücklich verlaufenen Baustellensituation nicht sauber abgeschlossen wurde. Nun steht die Frage im Raum, wie die Anforderungen nach §14a EnWG technisch sinnvoll und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Ein Elektrofachbetrieb schlägt umfangreiche Umbauten am Hausanschluss / Zählerschrank sowie zusätzliche Steuerleitungen zur Wärmepumpe vor, mit entsprechend hohen Kosten. Meine eigentliche Frage: Gibt es für bestehende Vitocal-Anlagen eine Möglichkeit, die Anforderungen nach §14a über die Viessmann-Regelung bzw. über EEBUS / Smart-Grid-Funktionen umzusetzen, ohne zusätzliche Steuerleitungen vom Hausanschlusskasten zur Wärmepumpe ziehen zu müssen und ohne größere Umbauten im Zählerschrank? Ein Viessmann-Referent hatte in einem Seminar angedeutet, dass hier über Inbetriebnahme bzw. EEBUS-Lösungen Möglichkeiten bestehen könnten. Mich würde interessieren: Hat jemand §14a bereits über EEBUS / Viessmann-Regelung umgesetzt? Reicht das aus Sicht Netzbetreiber praktisch aus? Welche Anforderungen bleiben trotzdem am Zählerschrank bestehen? Gibt es hierfür seitens Viessmann eine empfohlene Standardlösung? Mir geht es ausdrücklich nicht darum, notwendige Sicherheits- oder TAB-Anforderungen zu umgehen, sondern zu verstehen, ob es für Bestandsanlagen eine intelligentere Lösung gibt als umfangreiche klassische Umbauten. Vielen Dank vorab für Erfahrungen und Hinweise aus der Praxis. Freundliche Grüße SHK-Leine1
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