Moin, ich möchte gerne ein älteres Haus kaufen. In diesem Haus ist eine 22 Jahre alte Viessmann Ölheizung verbaut. Die Heizung läuft laut Aussage des Besitzers noch sehr gut. Vitola 200 Herstell-Daten: 7242175006776105 Vitola 222 Herstell-Daten: 7517370003027 Ich beschäftige mich jetzt mit folgender Frage. Muss ich diese Heizung im Jahr 2030, wenn Sie 30 Jahre wird, nach dem GEG austauschen oder darf die Heizung solange weiter laufen bis ich keine Ersatzteile für die heizung bekomme? GEG §72 (2) Handelt es sich schon um eine Heizung mit Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel ? GEG §72 (3) 1 GEG § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf 1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie 2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
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