Wäre die witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung aktiv, so würde der Kessel weiter betrieben werden dürfen. Allerdings ist das für die Einstufung als "Niedertemperaturkessel" nicht zwingend erforderlich. Wenn es eine Einstellmöglichkeit allein für das Niveau gibt, dann sieht das nicht nach witterungsgeführt, sondern eher wie eine Festwerteinstellung aus, allerdings mit der Möglichkeit, die Vorlauftemperatur anpassen zu können, also den Kessel auch bei niederen Temperaturen betreiben zu können. Somit wäre der Kessel als Niedertemperaturkessel einzustufen. Und so würde ich versuchen, es dem Schornsteinfegermeister zu verkaufen. Als Nachweis würde sicher auch die Original Bedienungs- oder Serviceanleitung genügen. Da wird mit Sicherheit auch der Begriff "Niedertemperaturkessel" auftauchen.
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